Description
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Das dogmatische Verständnis der BGB-Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Die moderne Gesamthandslehre begreift die BGB-Gesellschaft als ein gegenüber den Gesellschaftern selbständiges Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten.
Die Autorin untersucht in der vorliegenden Arbeit die Auswirkungen der modernen Gesamthandslehre auf die Stellung der BGB-Gesellschaft im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Lehre von der Rechtssubjektivität der GbR - Die richtige Partei im Gesamthandsprozess - Die Parteifähigkeit der GbR.