Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung. : Zum Gleichlauf von materiellem Recht und Zwangsvollstreckungsrecht.. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 339) (2006. 177 S. 233 mm)

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Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung. : Zum Gleichlauf von materiellem Recht und Zwangsvollstreckungsrecht.. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 339) (2006. 177 S. 233 mm)

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  • 商品コード 9783428109937

Description


(Text)
Christian Behrendt untersucht in seiner Arbeit das Verhältnis von rechtsgeschäftlichen Verfügungen zu Zwangsverfügungen. Die in einigen Gesetzesbestimmungen enthaltene Gleichstellung dieser Verfügungen ist Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes: Zwangsverfügungen und rechtsgeschäftliche Verfügungen sind gleich. Sie unterscheiden sich allein dadurch, daß bei Zwangsverfügungen der Tatbestand der Einigung der Parteien durch zwangsweise Vornahme gegen den Schuldner ersetzt wird; im übrigen sind Voraussetzungen und Wirkungen grundsätzlich gleich. Der Grundsatz des Gleichlaufs ist aus zwei Gründen erforderlich:

1. Weder durch Vertrag noch durch Einschaltung des staatlichen Machtapparates kann in die Rechte Dritter eingegriffen werden (Arikel 103 GG).

2. Könnte der Schuldner in einem weitergehenden Umfang rechtsgeschäftlich über sein Vermögen verfügen als Zwangsverfügungen möglich sind, könnte er durch rechtsgeschäftliche Verfügungen den Zugriff des Gläubigers vereiteln. In der Regel gelangen Rechtsprechung und herrschende Lehre bei Einzelproblemen zu den Ergebnissen, die sich aus der Anwendung des Grundsatzes vom Gleichlauf ergeben.
(Table of content)
Inhaltsübersicht:
1 Gang der Darstellung -
2 Der Grundsatz vom Gleichlauf rechtsgeschäftlicher Verfügungen und Zwangsverfügungen -
3 Verfügungen: A. Rechtsgeschäftliche Verfügungen: Rechtsbegriff. Voraussetzungen - Ursprung des Verfügungsbegriffs - B. Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung: Vollstreckung in bewegliche Sachen - Zwangsvollstreckung in Forderungen und Rechte - Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen - C. Verfügungen im Insolvenzverfahren: Konkursbeschlag - Offener Arrest - Das allgemeine Verfügungsverbot - Verfügungen des Insolvenzverwalters - D. Anordnung eines Veräußerungsverbots als Zwangsverfügung: Anwendung des
407 BGB - Anwendung von
135 Abs. 1 BGB - E. Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung (
894 ZPO) -
4 Zwangsverfügung als Tatbestandsmerkmal: A. Zwangsverfügungen im materiellen Recht: Ein einleitendes Beispiel: Unvermögen aufgrund von Pfändung, Verwertung - Vormerkungswidrige Zwangsverfügungen,
883 Abs. 2 BGB - Auswirkungen von Zwangsverfügungen auf schuldrechtliche Rechtsverhältnisse - Auswirkungen von Zwangsverfügungen auf die Verfügungsbefugnis - Zwangsverfügungen und
185 BGB - Die Veräußerung als Voraussetzung aufgrund Vertrages - B. Zwangsverfügungen im formellen Recht: Anfechtungsrecht - Rechtshängigkeit (
325 ZPO) -
5 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis

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